Hier finden sie nützliche Informationen von Ihrem Fachmann.
Egal, ob Sie Hausbesitzer oder Mieter sind, in Auftrag gegebene Gartenarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden – unter bestimmten Bedingungen. Vermieter machen die Ausgaben als Werbungskosten geltend (diese greifen auch bei Gartenarbeiten an Ferienhäusern).
Pro Jahr können Sie insgesamt bis zu 5200 Euro für Gartenarbeiten in der Steuererklärung absetzen, dabei muss zwischen einer Handwerksleistung und einer haushaltsnahen Dienstleistung unterschieden werden.
Der landschaftsgärtnerischen Fachpraxis entsprechend haben wir die dazu erforderlichen Bodenvorbereitungsarbeiten durchgeführt. Das Feinplanum wurde erstellt und im Anschluss daran der Fertigrasen engfugig verlegt sowie gleichmäßig angedrückt bzw. das Rasensaatgut gleichmäßig ausgebracht, flach eingearbeitet, angedrückt und gewässert.
Damit sich daraus nun eine belastbare und fest mit der Vegetationsschicht verwurzelte Rasendecke bzw. eine Rasendecke mit einem gleichmäßigen Bestand entwickeln kann, sind zunächst noch verschiedene Leistungen der sogenannten Fertigstellungspflege ( nach DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten) erforderlich. Diese wird üblicherweise - bei entsprechender Vereinbarung - durch uns bei der Herstellung einer Rasenfläche durchgeführt.
Sie möchten die erforderlichen Einzelleistungen der Fertigstellungspflege selbst erbringen und auf unsere fachkundige Hilfe verzichten? Dann bitten wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Pflegehinweise:
Nach etwas 3 Wochen bei Einhaltung der Pflege, können sie den Fertigrasen nutzen.
Die besten Voraussetzungen für eine schöne und nutzbare Rasenfläche sind nun geschaffen. Der funktionsfähige Zustand, je nach Ihren individuellen Ansprüchen, wird durch entsprechende regelmäßige Pflegemaßnahmen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege erhalten. So haben Sie lange Freude an Ihrer Rasenfläche. Gerne stehen wir Ihnen mit Informationen sowie fachkundiger Unterstützung bei der Pflege Ihres Rasens zur Seite.